Wird die Stoßwellentherapie von der Krankenkasse übernommen? Ein Überblick für Patienten

"In Deutschland leiden mehr als 25 Millionen Menschen unter chronischen Schmerzen des Bewegungsapparats." Diese Zahl zeigt, wie groß der Bedarf an effektiven und modernen Behandlungsmethoden ist. Eine davon ist die Stoßwellentherapie – eine bewährte Methode zur Behandlung von Sehnen- und Gelenkbeschwerden. Doch eine Frage höre ich immer wieder in meiner Praxis: "Übernimmt meine Krankenkasse die Kosten?"

Die Antwort ist nicht ganz einfach. Es kommt darauf an, welche Krankenkasse Sie haben, welche Indikation vorliegt und wo die Behandlung durchgeführt wird. In diesem Artikel erkläre ich Ihnen, unter welchen Bedingungen die gesetzliche und private Krankenversicherung die Stoßwellentherapie bezahlt – und welche Alternativen es gibt.

Was ist die Stoßwellentherapie und wann wird sie eingesetzt?

Die Stoßwellentherapie nutzt hochenergetische Schallwellen, um Heilungsprozesse im Gewebe zu aktivieren. Sie wird häufig eingesetzt bei:

  • Fersensporn (Plantarfasziitis)
  • Tennis- oder Golferellenbogen
  • Schulterverkalkungen (Kalkschulter)
  • Achillessehnenentzündungen
  • Muskel- und Sehnenverletzungen
  • Chronische Rückenschmerzen durch Faszienverklebungen

Übernimmt die gesetzliche Krankenkasse (GKV) die Stoßwellentherapie?

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für Stoßwellentherapie nur bei bestimmten Diagnosen. Laut der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) wird die Behandlung für folgende Indikationen erstattet:

  • Chronischer Fersensporn (Plantarfasziitis), wenn die Beschwerden länger als sechs Monate bestehen und andere Therapien erfolglos waren
  • Kalkschulter (Tendinosis calcarea), wenn Bewegungseinschränkungen vorliegen und die Beschwerden länger als sechs Monate bestehen

In diesen Fällen zahlen die meisten gesetzlichen Krankenkassen die Behandlung vollständig. Voraussetzung ist, dass die Therapie von einem zugelassenen Vertragsarzt mit Kassenzulassung durchgeführt wird.

Für andere Indikationen wie Tennisellenbogen, Achillessehnenentzündung oder Rückenschmerzen übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen keine Kosten. In diesen Fällen müssen Patienten die Behandlung als Selbstzahler finanzieren.

Tipp: Fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse nach. Einige Kassen übernehmen Stoßwellentherapie auf Kulanzbasis oder bieten Zuschüsse für bestimmte Diagnosen.

Bezahlt die private Krankenkasse (PKV) die Stoßwellentherapie?

Private Krankenkassen übernehmen die Stoßwellentherapie häufig, da sie als wissenschaftlich anerkannte Methode gilt.

  • Die Erstattung hängt vom individuellen Tarif ab
  • In vielen Fällen ist Stoßwellentherapie in den Tarifen für Physiotherapie oder alternative Heilmethoden enthalten
  • Einige PKV-Tarife erstatten die Behandlung zu 100 %, andere nur anteilig

Tipp: Lassen Sie sich vor der Behandlung eine Kostenschätzung geben und reichen Sie diese bei Ihrer PKV ein. So wissen Sie genau, welche Kosten auf Sie zukommen.

Was kostet Stoßwellentherapie als Selbstzahler?

Wenn die Krankenkasse die Kosten nicht übernimmt, müssen Sie die Behandlung privat bezahlen. Die Preise variieren je nach Region und Anbieter.

  • Kosten pro Sitzung: 50 – 200 €
  • Anzahl der Sitzungen: meist 3-5 Behandlungen im Abstand von 1-2 Wochen

Viele Praxen bieten Paketpreise an, wenn mehrere Sitzungen gebucht werden. Fragen lohnt sich.

Gibt es Alternativen zur Stoßwellentherapie?

Falls Ihre Krankenkasse die Stoßwellentherapie nicht übernimmt, können Sie andere bewährte Behandlungsmethoden in Betracht ziehen:

  • Manuelle Therapie – Gezielte Mobilisation zur Schmerzreduktion
  • Akupunktur – Besonders bei Muskel- und Sehnenbeschwerden hilfreich
  • Neuraltherapie – Lokale Injektionen zur Schmerzbehandlung
  • PRP-Therapie (Eigenbluttherapie) – Regeneration durch körpereigene Wachstumsfaktoren

Stoßwellentherapie: Ist sie die richtige Wahl für Sie?

Die Stoßwellentherapie ist eine effektive und wissenschaftlich anerkannte Methode zur Behandlung von Schmerzen im Bewegungsapparat. Doch die Kostenübernahme durch die Krankenkasse hängt von vielen Faktoren ab.

  • Gesetzliche Krankenkassen zahlen nur bei Fersensporn & Kalkschulter
  • Private Krankenkassen übernehmen die Kosten oft – vorher prüfen
  • Selbstzahler müssen mit 50–120 € pro Sitzung rechnen
  • Alternativen wie manuelle Therapie oder Akupunktur können eine Option sein

Mein Tipp: Sprechen Sie mit Ihrer Krankenkasse. Fragen kostet nichts und manchmal gibt es Kulanzregelungen oder Zuschüsse, von denen Sie profitieren können.

Weiterführende Informationen


Unsere Behandlungen bei chronischen Schmerzen

Sie möchten wissen, ob Stoßwellentherapie für Ihre Beschwerden geeignet ist?
Jetzt Termin vereinbaren!